Nach Eintritt einer schweren Krankheit lautet der Ratschlag häufig "Nehmen Sie sich Zeit, gesund zu werden". Der Baustein SchnellHilfe ermöglicht es Ihnen, diesen Ratschlag zu befolgen: Bei Eintritt einer schweren Erkrankung bietet die SchnellHilfe finanzielle Entlastung in Form einer Kapitalzahlung oder einer einjährigen Rente - auch wenn Sie nicht berufsunfähig sind.
Die SchnellHilfe wird als Ergänzung zur Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen und Sie müssen keine zusätzlichen Gesundheitsfragen beantworten. Sie leistet bei Eintritt folgender schwerer Krankheiten - mit einer einmaligen Kapitalzahlung von 5.000 bis 30.000 EUR oder einer monatliche Rente für die Dauer eines Jahres:
- Herzinfarkt
- Krebs
- Schlaganfall
- Nierenversagen
- Benigner (gutartiger) Hirntumor
Die SchnellHilfe Rente sichert zusätzlich die drei Grundfähigkeiten Gehen, Hören und Sehen sowie Bypass-Operationen der Koronararterien ab. Mit der Leistung aus der SchnellHilfe können Sie z. B. Behandlungen bezahlen, die über den Leistungskatalog der Krankenversicherung hinausgehen oder Umbauten in Haus, Wohnung oder Auto finanzieren. Sie wird 30 Tage nach Diagnose fällig, sofern die schwere Krankheit nicht innerhalb der Frist zum Ableben geführt hat.
Ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung springt natürlich trotzdem ein, sobald feststeht, dass die Krankheit mindestens 6 Monate andauern wird. Die BU-Rente erhalten Sie auf jeden Fall ab Beginn der Berufsunfähigkeit - also auch rückwirkend.