Der demografische Wandel stellt Deutschland vor große Herausforderungen. Als Reaktion darauf hob der Gesetzgeber bereits das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre an. Die wenigsten Arbeitnehmer möchten jedoch bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Dieses Ungleichgewicht führt zu einer wachsenden Unzufriedenheit bei Arbeitnehmern und erhöht den Druck auf die Arbeitgeber sich mit den zukünftigen Risiken ihrer innerbetrieblichen Altersstruktur zu beschäftigen.
Bei Wertkonten handelt es sich um Arbeitszeitkonten, die Mitarbeiter dabei unterstützen, während ihrer aktiven Dienstzeit eine individuelle Lebensarbeitszeit zu gestalten. Zu diesem Zweck können Arbeitnehmer einzelne Bestandteile ihres Entgelts (z. B. Überstunden, Urlaub oder Sonderzahlungen, Entgeltumwandlung aus Lohn und Gehalt) flexibel auf ein Wertguthaben wie auf eine Art Sparbuch ansammeln. Dieses Guthaben kann der Mitarbeiter dann beispielsweise zur Finanzierung seines Vorruhestandes verwenden. Der Arbeitgeber entnimmt hierzu das laufende Gehalt aus dem Wertguthaben.
Der Gesetzgeber unterstützt den Arbeitnehmer bei der Ansammlung von Wertguthaben, indem er alle Einzahlungen in das Wertguthaben zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei stellt. Erst während der Auszahlung in der Freistellung werden Steuern und Abgaben fällig.
Zusammenfassend: Wertkonten sind verzinsliche und insolvenzgesicherte Geldkonten, und auf diesen Konten können Mitarbeiter Gehaltsteile und Zeitguthaben, das in Geld bewertet wird, ansammeln.
Zum 31. Dezember 2009 ist die staatliche Förderung der gesetzlichen Altersteilzeit ausgelaufen. Für nach diesem Zeitpunkt vereinbarte Altersteilzeitmodelle, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Aufstockungsbeträge nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Diese Art des Vorruhestandes kommt dem Arbeitgeber also künftig teuer zu stehen. Während der Arbeitgeber in einem Beispiel 28.448,64 EUR für Aufstockungsbeträge im Alterteilzeitmodell aufzuwenden hat, ist über ein Wertkonto eine arbeitnehmerfinanzierte Vorruhestandsregelung gestaltbar. Bereits ab einem jährlichen Umwandlungsbetrag zugunsten des Wertkontos von 1.000 EUR (z. B. durch die Einbringung von Urlaubstagen und Überstunden) ergeben sich identische Freistellungsphasen ohne Kostenbelastung für den Arbeitgeber.