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Vorteile für den Arbeitgeber
Arbeitgeber profitieren doppelt. Durch die Einrichtung von Wertkonten können Unternehmer finanzielle Einsparungen erreichen und gleichzeitig ihre innerbetriebliche Altersstruktur optimieren. Wertkonten bieten zahlreiche Vorteile für den Arbeitgeber:
Da Wertguthaben ausschließlich in Geld geführt werden dürfen (d. h. Urlaub und Überstunden werden mit dem zur Einbringung gültigen Stundensatz umgerechnet), ergeben sich keine systematischen Mehrbelastungen des Arbeitgebers durch Karrieresprünge bzw. (tarif-)vertragliche Gehaltsanpassungen.
Ein weiterer Vorteil ist der kostengünstige Ersatz für die gesetzliche Altersteilzeit. Am 31. Dezember 2009 ist die staatliche Förderung der gesetzlichen Altersteilzeit ausgelaufen. Für nach diesem Zeitpunkt vereinbarte Altersteilzeitmodelle, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Aufstockungsbeträge nicht mehr durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet.
Diese Art des Vorruhestandes kommt dem Arbeitgeber also künftig teuer zu stehen.
Während der Arbeitgeber in einem Beispiel 28.448,64 EUR für Aufstockungsbeträge im Alterteilzeitmodell aufzuwenden hat, ist über ein Wertkonto eine arbeitnehmerfinanzierte Vorruhestandsregelung gestaltbar.
Bereits ab einem jährlichen Umwandlungsbetrag zugunsten des Wertkontos von 1.000 EUR (z. B. durch die Einbringung von Urlaubstagen und Überstunden) ergeben sich identische Freistellungsphasen ohne Kostenbelastung für den Arbeitgeber.
Vorteile für die Arbeitnehmer
Die überwiegende Mehrzahl der Arbeitnehmer möchte nicht bis zum Alter 67 im Berufsleben stehen. Wertkonten geben ihnen deshalb die nötige Flexibilität um ihre eigene Lebensarbeitszeit und den Vorruhestand individuell zu gestalten.
Wertkonten schaffen für den Arbeitnehmer Freiräume und bieten ihm zahlreiche Möglichkeiten:
